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    Deutsche Autobahn bei Sonnenuntergang - Symbolbild für die Fahrschulreform 2027
    Reform 2027 · Alle Details

    Die Fahrschulreform 2027 - Was sich ändert

    Umfassende Übersicht aller Änderungen in der Fahrausbildung durch die Bundesregierung.

    Zuletzt aktualisiert:

    Veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert am Lesedauer ca. 22 MinAutor: - Fachredaktion, 123fahrschule SE

    Lieber als Video?

    Die Reform 2027 im Video erklärt

    Alle wichtigen Änderungen kompakt zusammengefasst - für alle, die sich die Reform lieber anschauen als durchlesen.

    1. Theoretische Fahrausbildung

    Moderner digitaler Fahrschulunterricht mit Tablets und Bildschirmen

    Digitalisierung

    123fahrschule · Kooperation

    Die 123fahrschule wird als größte Fahrschulkette Deutschlands den digitalen Theorieunterricht bundesweit anbieten und bietet anderen Fahrschulen die Zusammenarbeit und Kooperation in der Ausbildung an.

    Aktuelle Situation

    • Präsenzunterricht ist Pflicht
    • 14 Doppelstunden für PKW
    • 1.169 mögliche Theoriefragen
    • Detaillierte Raumvorgaben
    • Kontrolle alle zwei Jahre

    Änderungen

    • Theorieunterricht digital synchron (Live-Online)
    • Digital asynchron (Selbstlernen) als anerkannter Ausbildungsteil
    • Weiterhin auch in Präsenz möglich
    • Freie Wahl & Kombination der drei Formate
    • Prüfungsinhalte bleiben gleich

    Chancen

    • Verzicht auf Schulungsräume möglich
    • Flexible Lern-App statt Kurszeiten
    • Ortsunabhängige Vorbereitung
    • Direkte Anmeldung zur Prüfung

    Bürokratieabbau

    Aktuelle Situation

    Umfangreiche Vorgaben zu Lehr- und Lernmitteln, gesetzlich vorgeschriebener Lehrstoff je Stunde, Pflicht zum Aushang des Ausbildungsplans, vorgeschriebene technische Geräte und Ausbildungsnachweise.

    Änderungen

    • Raumvorgaben entfallen - Arbeitsstättenverordnung reicht
    • Lehr-/Lernmittel-Vorgaben gestrichen
    • Ausbildungsplan-Aushang entfällt
    • Weniger Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

    Reduzierung der Prüfungsfragen

    1.169

    Fragen bisher

    ~840

    Fragen neu

    -30%

    Reduzierung

    1:1

    Neues Punktesystem

    Aktuelle Situation

    1.169 Fragen für Klasse B, unterschiedlich gewichtet (2-5 Punkte), feste Fehlerpunktzahl → komplexer Aufbau.

    Änderungen

    • Kürzung um ca. 30 % auf ca. 840 Fragen
    • Vereinfachtes Bewertungssystem: 1 Frage = 1 Punkt
    • Sicherheitsfragen dürfen nicht falsch sein
    • Kürzungen auch in anderen Klassen

    2. Praktische Fahrausbildung

    Weniger Sonderfahrten

    Aktuelle Situation

    12 Sonderfahrten (je 45 Min.) für PKW und Motorräder verpflichtend. Europarechtlich nicht vorgegeben.

    Änderungen

    • Nur noch 3 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Dunkelfahrt)
    • Nicht auf Simulatoren durchführbar
    • Keine Anrechnung bei Erweiterung

    Simulatoren

    Änderung

    Bei der Schaltkompetenz-Ausbildung (7 Zeitstunden) darf der überwiegende Teil - also mehr als die Hälfte - am Simulator absolviert werden. Auf öffentlicher Straße verbleibt lediglich die 15-minütige Überprüfungsfahrt mit einem echten Schaltfahrzeug.

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    Schaltkompetenz (Klasse B)

    Aktuelle Situation

    10 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.) mit Schaltwagen + 15-minütige Überprüfungsfahrt nötig.

    Änderung

    • Gesamtdauer: mindestens 7 Zeitstunden (à 60 Min.)
    • Überwiegender Teil (mehr als die Hälfte) darf am Foerst Fahrsimulator absolviert werden
    • Pflicht: 15-minütige Überprüfungsfahrt im realen Straßenverkehr mit echtem Schaltfahrzeug
    • Abnahme der Überprüfungsfahrt nur durch einen Fahrlehrer (kein Fahrlehreranwärter)
    • Kein Fahrlehrer am Simulator erforderlich - Sitzungen ohne durchgehende Anwesenheit möglich

    Die klaren Regeln nach der Reform

    Mit der neuen Fahrschulausbildungs-Verordnung (FahrschAusbV) wird die Schaltgetriebe-Schulung der Klasse B erstmals offiziell für den Simulator-Einsatz geöffnet. Das gilt für Inhaber einer Klasse-B-Fahrerlaubnis mit Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) sowie für Fahrschüler, die die Schaltberechtigung direkt mit dem Führerschein erwerben möchten.

    Was der Simulator leisten muss

    Realitätsnahe Simulation aller Fahraufgaben des Fahraufgabenkatalogs, dynamische Darstellung typischer Verkehrssituationen sowie eine realitätsnah gestaltete Schaltvorrichtung.

    Was der Simulator nicht ersetzen kann

    Die abschließende Überprüfungsfahrt von mind. 15 Minuten muss zwingend im realen Straßenverkehr mit einem echten Schaltfahrzeug erfolgen - ausschließlich abgenommen durch einen Fahrlehrer.

    Eintrag im Führerschein: Schlüsselzahl 197 (Klasse B uneingeschränkt für Schalt- und Automatikfahrzeuge). Bei vorbestehender Schlüsselzahl 78 wird diese gestrichen. Die Bescheinigung stellt die Fahrschule nach erfolgreicher Überprüfungsfahrt aus.

    Kürzere Fahrprüfung

    Die Reform bringt zwei zentrale Änderungen für die praktische Prüfung Klasse B: eine kürzere Prüfungsdauer und eine verpflichtende Probefahrt vor der Anmeldung.

    Bisher (PKW)

    30 Min.

    Fahrzeit · 55 Min. gesamt

    Neu (PKW)

    25 Min.

    Fahrzeit · 40 Min. gesamt

    Kürzere Prüfung

    • Mindestprüfungsdauer sinkt von 55 auf 40 Minuten
    • Reine Fahrzeit sinkt von 30 auf 25 Minuten - zusätzlich verkürzte Vor- und Nachbereitung
    • Neu: ausdrückliche Identitätskontrolle (Personalausweis/Reisepass) - ohne Nachweis keine Prüfung
    • Ziel: Mehr Prüfungen pro Tag → kürzere Wartezeiten

    Neue Pflicht: Feststellung der Prüfungsreife

    • Vor der Anmeldung zur Prüfung absolviert jeder Fahrschüler eine Probefahrt unter Prüfungsbedingungen mit dem Fahrlehrer
    • Probefahrt findet im realen Straßenverkehr statt - ein Simulator ist nicht zulässig
    • Inhalte und Dauer entsprechen denen der echten Prüfung
    • Erst nach erfolgreicher Probefahrt ist die Anmeldung zur Prüfung möglich
    • Der Fahrlehrer dokumentiert die Feststellung der Prüfungsreife elektronisch

    Wegfall der Zeitbeschränkungen (§ 18 Abs. 2 FeV)

    Zu Nummer 1.5.1 (Zu Nummer 4, Änderung § 18 Abs. 2 FeV)

    • Bisher musste die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden - sonst verlor die Theorieprüfung ihre Gültigkeit
    • Auch der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung (bzw. der theoretischen Prüfung, wenn keine praktische erforderlich war) und der Aushändigung des Führerscheins durfte zwei Jahre nicht überschreiten - sonst verlor die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit
    • Neu: Diese starren Zeitbegrenzungen entfallen. Es gibt keine zwölf- oder vierundzwanzigmonatigen Gültigkeitsfristen mehr
    • Was das bedeutet: Fahrschüler können ihre praktische Prüfung und die Führerscheinaushändigung zeitlich flexibler planen - ohne befristeten Gültigkeitsdruck
    • Praxisvorteil: Pausen aus gesundheitlichen, beruflichen oder persönlichen Gründen führen nicht mehr automatisch zum Verlust der bereits erbrachten Prüfungsleistungen

    Was Sie davon haben

    Die Reform stärkt das Prinzip „Qualität vor Tempo". Wer die Probefahrt besteht, geht vorbereitet und mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit in die Prüfung. Das spart Zeit, Nerven und Geld - denn jede Wiederholungsprüfung kostet zusätzlich.

    Experimentierklausel - Fahrpraxis unter Anleitung

    Zeitlich befristet (5 Jahre) und begleitend evaluiert. Ähnlich der „Fahrpraxis unter Anleitung" in Österreich.

    Vor der Ausbildung

    • Theorieprüfung bestanden
    • 6 praktische Fahrstunden
    • Einweisung mit Begleitpersonen

    Fahrpraxis unter Anleitung

    • 1.000 km in Begleitung
    • Führen eines Fahrtenprotokolls

    Danach

    • Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer
    • Mind. 6 Fahrstunden inkl. Sonderfahrten
    • Prüfungsvorbereitungsfahrt

    Anforderungen an den Laienausbilder

    • Max. 2 Laienausbilder mit Näheverhältnis (z. B. Eltern)
    • Klasse B seit mindestens 7 Jahren
    • Keine Bestrafung wegen Entzugsdelikt in 3 Jahren, max. 1 Punkt
    • Kein Alkohol oder THC bei Übungsfahrten
    • Kennzeichnung am Fahrzeug („L" + „Übungsfahrt")

    3. Bestehensquoten & Preistransparenz

    Game-Changer der Reform

    Bestehensquoten werden öffentlich

    Erstmals wird für jede Fahrschule die Bestehensquote in Theorie und Praxis öffentlich einsehbar - im Erstversuch und gesamt. Damit wird Qualität messbar und vergleichbar. Das verändert den Wettbewerb stärker als jede Preisangabe: Eltern und Fahrschüler entscheiden künftig datenbasiert, welche Fahrschule wirklich gut ausbildet. Fahrschulen mit niedrigen Quoten geraten massiv unter Druck.

    Aktuelle Situation

    • Bestehensquoten sind nicht öffentlich
    • Preise nur per Aushang in der Fahrschule
    • Vergleich nur durch persönlichen Besuch möglich

    Änderungen ab 2027

    • Bestehensquoten je Fahrschule werden veröffentlicht (Theorie & Praxis, Erstversuch und gesamt)
    • Vierteljährliche Meldung an die Mobilithek des BMV
    • Online-Vergleichsportale rufen Daten per Schnittstelle ab
    • Preisaushang-Pflicht entfällt - Preise werden zentral gemeldet

    4. Fahrlehreraus- und -fortbildung

    Fahrlehrer

    • Freie Formatwahl: Präsenz, digital synchron oder digital asynchron (Selbstlernen)
    • Bürokratieabbau wird übertragen
    • Fortbildung: mind. 3 Tage in 4 Jahren
    • Überwachung nur noch anlassbezogen

    Fahrprüfer

    • Kein Sachverständiger für Theorieprüfung nötig
    • Kein Ingenieurstudium mehr als Voraussetzung
    • Nur Klasse B + zu prüfende Klasse nötig
    • Ziel: breiterer Personenkreis, weniger Wartezeiten

    Hinweis

    Die obige Einordnung konzentriert sich auf den regulären PKW-Führerschein (Klasse B). Viele der Reformansätze sollen auch auf andere Fahrzeugklassen übertragen werden.

    Kooperation

    Kooperationspartner werden

    Die 123fahrschule baut den bundesweiten digitalen Theorieunterricht auf. Kontaktiere uns für eine Zusammenarbeit.