Ratgeber
Nachfolge in der Fahrschule richtig planen
Über 50% der Fahrschulinhaber finden keinen Nachfolger. Dabei gibt es mehr Optionen als nur den klassischen Verkauf. Hier erfährst du, wie du deine Nachfolge rechtzeitig und optimal planst.
~12.000
Fahrschulen in DE
Tendenz sinkend
56 Jahre
Durchschnittsalter
der Inhaber
>50%
Ohne Nachfolger
Stand 2024
Deine Optionen für die Nachfolge
Jede Situation ist anders. Hier sind die vier häufigsten Nachfolge-Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen.
Familieninterne Nachfolge
Die klassische Variante: Kinder oder Verwandte übernehmen den Betrieb. Erfordert frühzeitige Planung und oft eine Fahrlehrer-Ausbildung des Nachfolgers.
Verkauf an Fahrlehrer/Mitarbeiter
Ein langjähriger Fahrlehrer kennt den Betrieb und die Schüler bereits. Management-Buy-Out ist eine bewährte Nachfolgelösung.
Kooperation statt Verkauf
Statt komplett zu verkaufen, wirst du Teil eines Netzwerks. Du gibst Verwaltung ab, bleibst aber im Betrieb involviert - so lange du möchtest.
Verkauf an Kette/Investor
Durch die anstehende Fahrschulreform 2027 ist dieser Weg deutlich schwieriger geworden. Der Wert von Fahrschulen ist aktuell kaum seriös bezifferbar - und wird sich durch die anstehenden Umwälzungen voraussichtlich spürbar reduzieren. Ketten und Investoren agieren entsprechend zurückhaltend.
Der ideale Zeitplan
Strategische Planung, steuerliche Beratung, Nachfolger oder Käufer identifizieren
Bewertung erstellen, Vertragsverhandlungen führen, Übergabeplan abstimmen
Schüler, Fahrlehrer und Partner informieren, Behördenmeldungen vorbereiten
Stichtag, gemeinsame Übergangsphase, finale Behördenmeldungen
Steuerliche Aspekte
Freibetrag nutzen
Bei Betriebsaufgabe ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit steht ein Freibetrag von bis zu 45.000 € zur Verfügung (§ 16 Abs. 4 EStG).
Fünftelregelung
Veräußerungsgewinne können über 5 Jahre verteilt versteuert werden, was die Progression erheblich abmildert.
Rechtzeitig planen
Idealerweise rund 6 Monate vor der geplanten Übergabe mit der steuerlichen Planung beginnen. Steuerkanzlei frühzeitig einbinden.
Betriebsaufspaltung prüfen
Immobilien ggf. separat halten und vermieten - so fließt nach dem Verkauf weiterhin Miete als Einkommen.
Hinweis: Die 123fahrschule übernimmt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben zu steuerlichen Aspekten sind ohne Gewähr. Bitte wende dich an einen Steuerberater.
Lass uns gemeinsam planen
Ob Kooperation, Franchise-Vermittlung oder individuelle Lösung - wir helfen dir, die richtige Entscheidung für deine Nachfolge zu treffen.
Kostenlos beraten lassenQuellen & weiterführende Dokumente
Externe Links zu offiziellen Quellen werden mit rel="nofollow" ausgeliefert.
- BMV / BMDV: Pressemitteilungen zur Fahrschulreform 2027 - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesrat - Drucksachen zur Fahrerlaubnis-Verordnung - Bundesrat
- Referentenentwurf zur Modernisierung der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (PDF) - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) - Stellungnahmen - Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.